22. Gemeinderatssitzung am 23.5.2024 um 14 Uhr

Sitzungen des Gemeinderates

Live-Übertragung der Sitzung

Die Gemeinderatssitzung wird live übertragen, der Livestream steht ab Beginn der Sitzung hier zur Verfügung.

Tagesordnung


  • A. Mitteilungen des Bürgermeisters

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  • B. Wahl der Schriftführer*innen und -stellvertreter*innen

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  • C. Angelobung eines neuen Mitgliedes des Gemeinderates

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  • D. Wahlen in gemeinderätliche Ausschüsse

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  • E. Anfragen an Stadtsenatsmitglieder

    • E1. Folgende Anfragen wurden ordnungsgemäß vor der Sitzung des Gemeinderates eingebracht. Eine Beantwortung kann bereits in dieser oder in der nächsten Sitzung mündlich oder innerhalb von zwei Monaten schriftlich erfolgen.

      • E1.1. Anfrage von Gemeinderat Mag. Michael Roth-Schmida an Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart, MBA zum Thema Regionalstadtbahn Linz und neue Buslinien

        Anfragetext zu E1.1
      • E1.2. Anfrage von Gemeinderat Clemens Brandstetter an Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart, MBA zum Thema Nord-Süd-Radachse Innenstadt

        Anfragetext zu E1.2
      • E1.3. Anfrage von Gemeinderat Zeljko Malesevic, BA MA an Vizebürgermeisterin Tina Blöchl zum Thema Tätigkeiten des Integrationsbüros

        Anfragetext zu E1.3
      • E1.4. Anfrage von Gemeinderat Mag. Michael Roth-Schmida an Stadtrat Dietmar Prammer zum Thema Status Stadtentwicklungsprojekt Ebelsberg

        Anfragetext zu E1.4
      • E1.5. Anfrage von Gemeinderat Lorenz Potocnik an Stadtrat Dietmar Prammer zum Thema Autobahn Halbanschluss Auhof - Flächenwidmung

        Anfragetext zu E1.5
      • E1.6. Anfrage von Gemeinderätin Renate Pühringer an Stadtrat Dietmar Prammer zum Thema Barrierefreiheit Hinsenkampplatz - Neues Rathaus

        Anfragetext zu E1.6
      • E1.7. Anfrage von Gemeinderätin Renate Pühringer an Stadtrat Dietmar Prammer zum Thema Blindenleitsystem Hauptplatz Linz

        Anfragetext zu E1.7
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  • F. Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Belebung der Linzer Innenstadt als unverzichtbare Säule für Lebensqualität, Wirtschaft und Tradition" über Antrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion

    Antrag zu F
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  • G. Anträge des Stadtsenates

    • G1. Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus dem Klimafonds) an den Verein WIVA P&G (Durchführung des Projektvorhabens „Wasserstoffwelt sichtbar gemacht“)
      maximal 85.000 Euro

      Das Projektvorhaben „Wasserstoffwelt sichtbar gemacht“ möchte bestehende Wasserstofftechnologien, die gesamten Wertschöpfungsketten sowie den Einsatz und die Speicherung von Wasserstoff in einem interaktiven Modell partizipativ mit Schüler*innen des Linzer Technikums, Lehrlingen und Expert*innen der Linz AG thematisieren und Projektergebnisse der Linzer Öffentlichkeit im AEC zugänglich machen. Im Bereich der Anwendung werden die lokale Energieversorgung und Industrie sowie schwer zu dekarbonisierende Mobilitätsanwendungen betrachtet. Der Klimabeirat der Stadt Linz hat das Projektvorhaben in der Sitzung vom 27. Februar 2024 als finanzierungswürdig bewertet. Dem Gemeinderat der Stadt Linz wird daher vorgeschlagen, dem Verein WIVA P&G eine Förderung von maximal 85.000 Euro zu gewähren.
      Berichterstatter: Bgm Klaus Luger (SPÖ) Weitere Informationen zu Bgm Klaus Luger (SPÖ)
    • G2. Jagdausschuss Kleinmünchen Linz/Ost – Linz/West; Änderung der personellen Zusammensetzung

      In Linz sind die Jagdausschüsse Ebelsberg, Kleinmünchen Linz/Ost - Linz/West, Pöstlingberg und St. Magdalena im Sinne des Oö. Jagdgesetzes eingerichtet. Sie bestehen jeweils aus neun Mitgliedern und ebenso vielen Ersatzmitgliedern, wobei drei dieser Mitglieder (Ersatzmitglieder) vom Gemeinderat auf die Dauer seiner Funktionsperiode zu wählen sind. Da aktuell ein gewähltes Ersatzmitglied aus dem Jagdausschuss Kleinmünchen Linz/Ost – Linz/West ausscheidet, ist für die freiwerde Stelle eine Neuwahl durchzuführen.
      Berichterstatter: Bgm Klaus Luger (SPÖ) Weitere Informationen zu Bgm Klaus Luger (SPÖ)
    • G3. Gewährung einer zusätzlichen Subvention an diverse Vereine und Organisationen im Rahmen des Antiteuerungspakets der Stadt Linz 2024
      insgesamt 28.100 Euro

      Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25. Jänner 2024 im Rahmen des „Antiteuerungspakets der Stadt Linz 2024“ die Rahmenbedingungen für die Schwerpunktförderung „Vereins- und Organisationsförderung zur Dämpfung von Teuerungsmaßnahmen für den laufenden Aufwand und für Projekte“ beschlossen. Im Rahmen der Richtlinie ist eine Erhöhung des bisherigen Fördervolumens von bis zu maximal 10 Prozent möglich. Im Zuge dessen werden nun folgende Zusatzförderungen für die nachstehenden Organisationen und Vereine zur Beschlussfassung dem Gemeinderat vorgelegt:
      Die bereits genehmigte Förderung an Theater des Kindes soll von Euro 158.000 um Euro 15.800 auf Euro 173.800 erhöht werden.
      Die bereits genehmigte Förderung an die Crossing Europe Filmfestival gem. GmbH soll von Euro 123.000 um Euro 12.300 auf Euro 135.300 erhöht werden.
      Dem Gemeinderat der Stadt Linz wird daher vorgeschlagen, die gesamthaften Förderungen, die sich von insgesamt Euro 281.000 auf Euro 309.100 erhöhen, zu gewähren.
      Berichterstatterin: Vbgmin Tina Blöchl (SPÖ) Weitere Informationen zu Vbgmin Tina Blöchl (SPÖ)
    • G4. Ausarbeitung eines Hitzenotfallplans für die Stadt Linz sowie Kreditübertragung aus dem Klimafonds in Höhe von 100.240 Euro

      Der Zusammenhang zwischen menschlichen Aktivitäten und der Zunahme von heißen Tagen bzw. Hitzewellen ist durch wissenschaftliche Studien und im Speziellen durch die regelmäßigen IPCC-Sachstandsberichte hinreichend belegt und als wissenschaftlicher Konsens eine Tatsache. Die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels sind besonders in den letzten Jahren in Linz immer deutlicher mess- und spürbar geworden. Während der Hitzewellen im Sommer 2003 verstarben in Europa fast 70.000 Menschen aufgrund der Auswirkungen von gefährlichen meteorologischen Bedingungen, z.B. aufgrund lange anhaltender extrem hoher Temperatur. Ein Hitzenotfallplan enthält daher Maßnahmen, die im Falle von Hitzeereignissen bestmöglich die Bevölkerung der Stadt schützen. Besonders vulnerable Gruppen sollen bei der Bewältigung derartiger Hitzephasen unterstützt werden. Insgesamt soll eine hohe Lebensqualität in der Stadt Linz auch in Zukunft gewährleistet sein. Durch niederschwellige Kommunikation, breites Schulungsangebot und Öffentlichkeitsarbeit sollen die Inhalte des Plans möglichst alle Betroffenen erreichen. Die Aufwendungen für die Entwicklung des Hitzenotfallplanes sollen durch eine Kreditübertragung in Höhe von 100.240 Euro abgedeckt werden.
      Berichterstatterin: StRin Mag.a Eva Schobesberger (Grüne) Weitere Informationen zu StRin Mag.a Eva Schobesberger (Grüne)
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  • H. Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Verfassung

    • H1. Gewährung einer Subvention an die Bischof-Rudigier-Stiftung (Sanierung des Mariendoms im Jahr 2024)
      maximal 55.000 Euro

      Die Bischof-Rudigier-Stiftung ist als Eigentümerin für die Erhaltung und Restaurierung des Mariendoms verantwortlich und hat sich bereits im Jahr 2022 mit der Bitte um finanzielle Unterstützung für die Jahre 2023 - 2031 für diverse Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen im Mariendom an die Stadt Linz gewandt. Geplante Maßnahmen für die Jahre 2023 – 2031 sind unter anderem Instandhaltungsarbeiten des Daches, der Glocken, der Orgeln sowie diverse Elektroinstallationen. Bis zum Jahr 2031 sollen für diese Instandhaltungsmaßnahmen insgesamt 8,7 Millionen Euro von der Bischof-Rudigier-Stiftung aufgewendet werden. Es wird daher, analog dem Vorjahr, vorgeschlagen, eine Förderung für das Jahr 2024 in der Höhe von maximal 55.000 Euro für die geplanten Maßnahmen zu gewähren.
      Berichterstatter: Bgm Klaus Luger (SPÖ) Weitere Informationen zu Bgm Klaus Luger (SPÖ)
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  • I. Antrag des Ausschusses für Generationen, Soziales und Sport

    • I1. Gewährung einer Subvention an die Vinzenzgemeinschaft Hl. Familie (Notlichtanlage, USV Anlage, LED Anlage im Seniorenzentrum Sonnenhof Lenaupark)
      insgesamt 74.000 Euro, davon jeweils 37.000 Euro in den Rechnungsjahren 2024 und 2025

      Die Vinzenzgemeinschaft Hl. Familie, Raimundstraße 23, 4020 Linz, plant die Erneuerung der Notlichtanlage, die Errichtung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung sowie LED-Beleuchtung im Seniorenzentrum Sonnenhof Lenaupark. Diesbezüglich wurde ein Förderansuchen bei der Stadt Linz eingebracht. Dem Gemeinderat wir ein Antrag zur Gewährung einer Subvention in der Höhe von 148.000 Euro zahlbar in zwei Raten in den Jahren 2024 und 2025, vorgelegt.
      Berichterstatter: GR Roland Baumann (SPÖ) Weitere Informationen zu GR Roland Baumann (SPÖ)
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  • J. Anträge des Ausschusses für Mobilität und Verkehr

    • J1. L_NZ FAHR_RAD – Schritt für Schritt zur Fahrradstadt - Fahrradstrategie Linz; Grundsatzbeschluss

      Die Stadt Linz strebt danach, den Verkehr vom individuellen Kfz-Verkehr auf alternative Verkehrsmittel zu verlagern. Besonders das Fahrrad spielt dabei eine wichtige Rolle, da es effizient, platzsparend und umweltfreundlich ist. Die Radverkehrsstrategie "L_NZ FAHR_RAD – Schritt für Schritt zur Fahrradstadt", erarbeitet durch die externen Planungsbüros ÖIR - Österreichisches Institut für Raumplanung und CON.SENSE, definierte Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. Dadurch wird auch zukünftig die Position der Stadt Linz als attraktiver Wirtschafts-, Wohn- und Bildungsstandort gestärkt. Die wesentlichen Inhalte der Fahrradstrategie, sollen bei zukünftigen Planungsprozessen für die betroffenen Stadtgebiete berücksichtigt werden, stellen jedoch keine Vorentscheidung für den Beschluss dieser Maßnahmen dar.
      Berichterstatter: Vbgm Mag. Martin Hajart, MBA (ÖVP) Weitere Informationen zu Vbgm Mag. Martin Hajart, MBA (ÖVP)
    • J2. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 . Straßengesetz 1991 (Straßenplan ST230002 zum Bebauungsplan 07-023-01-01, Zamenhofstraße, KG Lustenau); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs

      Die dem Gemeinderat vorgelegte straßenrechtliche Verordnung ST230002 bezweckt die Anpassung der straßenrechtlichen Grundlagen an die ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegte Bebauungsplanänderung 07-023-01-01. Die Verordnung beinhaltet die Umlegung der Zamenhofstraße, die im Zuge der Realisierung der ÖBB-Schleife zum Hafen erforderlich ist.
      Berichterstatterin: GRin Arzu Büyükkal (SPÖ) Weitere Informationen zu GRin Arzu Büyükkal (SPÖ)
    • J3. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 . Straßengesetz 1991 (Plan ST210006 zum Bebauungsplan 16-037-01-00, Im Südpark, KG Posch); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs

      Dem Gemeinderat soll die straßenrechtliche VO ST210006, „Südpark West“ zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der örtliche Geltungsbereich liegt im westlichen Teil des Südparks Pichling. Die dem Gemeinderat vorgelegte straßenrechtliche Verordnung „Südpark West“ bezweckt die Anpassung der straßenrechtlichen Grundlagen an den ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegten Bebauungsplan 16-037-01-00, „Südpark West“. Die Verordnung enthält die Weiterführung der Verkehrsfläche „Im Südpark“ nach Westen, die teilweise Auflassung der Nord-Süd verlaufenden Passaustraße, die Verlegung (Auflassung und Neufestlegung) eines Teilstückes der Passaustraße im Bereich des Umspannwerkes und die Verlegung des Klettfischerweges an die neue Widmungsgrenze.
      Berichterstatter: GR Mag. Helge Langer, MA (Grüne) Weitere Informationen zu GR Mag. Helge Langer, MA (Grüne)
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  • K. Anträge des Ausschusses für Finanzen und Integration

    • K1. Gebührenbremse 2024 – Zweckzuschuss gemäß Gebührenbremse-Gesetz

      Auf Basis des vom Bund erlassenen Gebührenbremse-Gesetzes gewährte der Bund den Ländern einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro zur Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen für die Wasserversorgung, die Beseitigung von Abwasser und/oder die Müllabfuhr im Jahr 2024. Die Stadt Linz hat hiervon einen Betrag in Höhe von 3.459.440 Euro erhalten, der wahlweise auf die Gebührenpflichtigen im Bereich der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und/oder der Müllabfuhr verteilt werden soll. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, die Mittel im Wege der Linz Service GmbH auf die im Bereich der Müllabfuhr mit Stichtag 1. Juni 2024 gebührenpflichtigen Privatkunden zu verteilen.
      Berichterstatterin: Vbgmin Tina Blöchl (SPÖ) Weitere Informationen zu Vbgmin Tina Blöchl (SPÖ)
    • K2. Verordnung zur Anpassung der Parkgebührenverordnung - Parkgebührenänderungs-Verordnung 2024

      Mit der Digitalisierung der Dauerparkberechtigungen soll künftig keine Berechtigungskarte mehr im Auto hinterlegt werden müssen. Um die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, bedarf es einer Anpassung der Linzer Parkgebührenverordnung.
      Berichterstatterin: Vbgmin Tina Blöchl (SPÖ) Weitere Informationen zu Vbgmin Tina Blöchl (SPÖ)
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  • L. Antrag und Bericht des Ausschusses für Klima, Stadtgrün, Frauen und Bildung

    • L1. Baumpflanzoffensive Neustadtviertel Teil 2 (Blumauerstraße, Bürgerstraße, Lustenauer Straße) – Erhöhung der Planungskosten in Höhe von maximal 30.000 Euro; Grundsatzbeschluss und Übertragung der Durchführung des Bauvorhabens auf den Stadtsenat

      Der Gemeinderat wird ersucht, die Umsetzung des zweiten Teils der Baumpflanzoffensive im Neustadtviertel mit einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von maximal 953.440 Euro inklusive USt grundsätzlich zu genehmigen. Um die Vergabe der Bauaufträge über die Sommermonate sicherzustellen, soll die Zuständigkeit des Gemeinderates insoweit durch eine Übertragungsverordnung auf den Stadtsenat übertragen werden. Ferner wird um Genehmigung der Erhöhung der Planungskosten um insgesamt 30.000 Euro angesucht. Diese Mehrkosten sind durch ein Wasserrechtsoperat und notwendige Indexanpassungen bedingt.
      Berichterstatterin: StRin Mag.a Eva Schobesberger (Grüne) Weitere Informationen zu StRin Mag.a Eva Schobesberger (Grüne)
    • L2. Stellungnahme des Ausschusses für Klima, Stadtgrün, Frauen und Bildung zum Bericht des Geschäftsbereiches Kultur und Bildung „Für eine Symmetrie der Geschlechter 2022"

      Im Kulturentwicklungsplan der Stadt Linz im Kapitel „Für eine Symmetrie der Geschlechter“ ist festgelegt, dass die Zielvorgaben für die Gleichstellung von Frauen und Männern jährlich evaluiert werden. Insgesamt lässt sich auch für das Jahr 2022 feststellen, dass im Kunst- und Kulturbereich eine hohe Sensibilität für Geschlechtergerechtigkeit besteht und die Bemühungen für eine Symmetrie der Geschlechter durchaus Wirkung zeigen. Es gilt, die bisherigen Maßnahmen weiterzuführen und mit weiteren Anstrengungen und Initiativen im Kunst- und Kulturbereich, darüber hinaus aber in allen Gesellschaftsbereichen mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern zu erreichen.
      Berichterstatterin: GRin Sarah Fechter (SPÖ) Weitere Informationen zu GRin Sarah Fechter (SPÖ)
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  • M. Anträge des Ausschusses für Planung und Liegenschaften

    • M1. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-076-01-00, KG Linz (Lustenauer Straße – Dinghoferstraße)

      Dem Gemeinderat soll eine Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes M 04-12-01-00 im Geviert Lustenauer Straße, Dinghoferstraße, Mozartstraße, Bürgerstraße und Schubertstraße zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der*die damalige Grundeigentümer*in der Liegenschaft Schubertstraße 1 / Lustenauer Straße 2 beantragte eine Änderung der maximal zulässigen Geschoßanzahl. Die nun vorgelegte Verordnung sieht auf dieser Liegenschaft eine Erweiterung der Geschoßigkeit von derzeit drei auf vier zulässige Geschoße plus ausbaubares Dachgeschoß entsprechend der gültigen Richtlinien vor. In den übrigen Bereichen des Blockbaugevierts, wo bislang eine maximale Hauptgesimshöhe von 13,7 Meter zulässig war, soll künftig eine Höhe von 14,6 Meter ermöglicht werden. Die Baufluchtlinien orientieren sich am rechtswirksamen Bebauungsplan und sollen abgesehen von einer geringfügigen Erweiterung Richtung Innenhof bestandsorientiert übernommen werden.
      Berichterstatter: GR Georg Hubmann (SPÖ) Weitere Informationen zu GR Georg Hubmann (SPÖ)
    • M2. Neuplanungsgebiet Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Gölsdorfstraße) - 2. Verlängerung

      Dem Gemeinderat soll die zweite Verlängerung des Neuplanungsgebietes Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, im Bereich Gölsdorfstraße zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Diese Verordnung enthält eine Umwidmung von „Bauland – Wohngebiet“ in „Bauland – sozialer Wohnbau, MV (geförderter mehrgeschoßiger Wohnbau oder Gebäude in verdichteter Flachbauweise)“. Anlass war der beabsichtigte Verkauf des Areals mit zirka 28.000 Quadratmeter. Insgesamt werden 249 Wohnungen in 35 Gebäuden zum Kauf angeboten. Die Erlassung eines Neuplanungsgebietes dient der Absicherung der Wohnbauten in einem sozial verträglichen Ausmaß. Der das Neuplanungsgebiet ablösende Bebauungsplan konnte von der Stadtplanung Linz noch nicht fertig gestellt werden. Um nun Bauführungen, die den Festlegungen des künftigen Bebauungsplans widersprechen, hintanhalten zu können, ist die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des zeitlich befristeten Neuplanungsgebiets um ein Jahr, das ist bis 20. Juli 2025, erforderlich.
      Berichterstatter: GR Florian Koppler (SPÖ) Weitere Informationen zu GR Florian Koppler (SPÖ)
    • M3. Änderungsplan Nr. 208 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Franckstraße 45)

      Dem Gemeinderat soll die Änderung Nr. 208 des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 im Bereich Franckstraße 45 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Aufgrund der Reduzierung des angemessenen Abstandes nach der Seveso III Richtlinie um 21 Meter wird die Widmung bzw. Nutzungsmöglichkeit auf Teilflächen des Betriebsgeländes der Fa. Fehrer von Amts wegen verändert. Die vorgelegte Verordnung enthält Umwidmungen von „eingeschränktem gemischtem Baugebiet“ mit und ohne Nutzungsbeschränkung in „Kerngebiet“ mit einem Wohnanteil von 0 Prozent.
      Berichterstatter: GR Florian Koppler (SPÖ) Weitere Informationen zu GR Florian Koppler (SPÖ)
    • M4. Bebauungsplanänderung 07-016-01-01, KG Lustenau (Wimhölzelstraße – Franckstraße)

      Dem Gemeinderat soll die Bebauungsplanänderung 07-016-01-01 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der örtliche Geltungsbereich des Planungsgebietes liegt zwischen Wimhölzelstraße, Zeppenfeldstraße, Lonstorferplatz und Franckstraße. Die Grundeigentümerin des unbebauten Grundstückes 415/13 sucht um Änderung der Baufluchtlinie und Gebäudehöhe an und beabsichtigt eine neue Wohnanlage zu errichten. Eine Bebauungsstudie sieht eine an der Wimhölzelstraße liegende fünfgeschossige Bebauung mit zurückgesetztem Dachgeschoß vor.
      Berichterstatter: GR Florian Koppler (SPÖ) Weitere Informationen zu GR Florian Koppler (SPÖ)
    • M5. Änderungspläne Nr. 205 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Posch (Südpark West)

      Dem Gemeinderat soll eine Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 sowie des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Linz Nr. 2 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der örtliche Geltungsbereich liegt im westlichen Teil des Südparks Pichling. Die Austrian Power Grid als Grundeigentümerin des noch unbebauten Grundstückes östlich des bestehenden Umspannwerkes ersucht um Umwidmung von Bauland / Betriebsbaugebiet in Sondergebiet des Baulandes / Umspannwerk. Es soll in Kooperation mit der Linz Netz GmbH und der Netz OÖ GmbH ein Umspannwerk im Rahmen des Projektes „220-kV-Anspeisung Zentralraum OÖ“ errichtet werden. Dabei handelt es sich um eines der „Top 3“-Projekte im Stromnetz-Masterplan OÖ 2026, welches auch im von der E-Control Austria genehmigten Netzentwicklungsplan 2018 geführt wird. Weiters stellte der Geschäftsbereich GMT einen Antrag auf Umwidmung eines 1,6 Hektar großen Areals im westlichen Anschluss an den Südpark Pichling von derzeit Grünland in Bauland zur Erweiterung der dort ansässigen Betriebe. Im Zuge dieser Umwidmung sollen die letzten noch als eingeschränktes gemischtes Baugebiet gewidmeten Flächen in Betriebsbaugebiet umgewidmet werden. Dieser nicht mehr benötigter „Puffer“ zur damals geplanten Wohnbauentwicklung entspricht den Planungszielen des ÖEK Nr. 2.
      Berichterstatter: GR Wolfgang Kühn (SPÖ) Weitere Informationen zu GR Wolfgang Kühn (SPÖ)
    • M6. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 16-037-01-00, KG Posch (Südpark West)

      Dem Gemeinderat soll der Bebauungsplan 16-037-01-00, „Südpark West“ zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der örtliche Geltungsbereich liegt im westlichen Teil des Südparks Pichling. Zur Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung sowie zur Erreichung eines möglichst wirksamen Umweltschutzes wird parallel zum Änderungsverfahren des Flächenwidmungsplanes ein Verfahren zur Erlassung eines Bebauungsplanes durchgeführt. Insbesondere sind Maßnahmen zur Begrünung im Sinne eines wirksamen Klimaschutzes bzw. einer wirksamen Klimawandelanpassung sowie einer gestalterischen Integration der Erweiterungsfläche in die bestehende Struktur des Südparks und der Umgebungsbereiche umzusetzen.
      Berichterstatter: GR Wolfgang Kühn (SPÖ) Weitere Informationen zu GR Wolfgang Kühn (SPÖ)
    • M7. Bebauungsplanänderung 07-023-01-01, KG Lustenau (Zamenhofstraße) sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne O 120/1 und O 120/5

      Dem Gemeinderat soll die Änderung des Bebauungsplanes 07-023-01-01, Zamenhofstraße, im Bereich Zamenhofstraße 19 bis 25 und 53 bis 57 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die vorgelegte Verordnung beinhaltet im Wesentlichen die Umlegung der Zamenhofstraße, die durch die Realisierung der ÖBB-Schleife zum Hafen erforderlich ist. Zusätzlich soll ein Retentionsbecken zwischen der neuen Gleistrasse und der verlegten Zamenhofstraße errichtet werden.
      Berichterstatterin: GRin Merima Zukan (SPÖ) Weitere Informationen zu GRin Merima Zukan (SPÖ)
    • M8. Änderungspläne Nr. 222 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Zamenhofstraße)

      Dem Gemeinderat soll eine Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 sowie des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Linz Nr. 2 im Bereich westlich Zamenhofstraße 19 und 21 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die vorgelegte Verordnung enthält eine Umwidmung von „Bauland - Gemischtes Baugebiet“ in „Bauland – Betriebsbaugebiet“ sowie eine Umwidmung von „Bauland – Betriebsbaugebiet und Gemischtes Baugebiet“ in „Verkehrsfläche – Fließender Verkehr“ mit Ersichtlichmachung „ÖBB-Nebenbahn“. Im Zuge der Realisierung der ÖBB-Gleisschleife zum Hafen muss auch die Zamenhofstraße in diesem Bereich umgelegt und ein Retentionsbecken errichtet werden. In der Folge ist neben der Änderung des Bebauungsplanes auch die Anpassung des Flächenwidmungsplanes erforderlich. Die beantragte Änderung entspricht den Planungszielen des Örtlichen Entwicklungskonzepts und wurde daher positiv beurteilt.
      Berichterstatterin: GRin Merima Zukan (SPÖ) Weitere Informationen zu GRin Merima Zukan (SPÖ)
    • M9. Abschluss eines Bestandvertrages für die Kinderbetreuungseinrichtung Poschacherpark

      Dem Gemeinderat wird ein Bestandvertrag mit der GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H zur Anmietung einer 6-gruppigen Kinderbetreuungseinrichtung in der Poschacherstraße 28, 4020 Linz zum Zwecke des Betriebes einer Kinderbetreuungseinrichtung durch die Unternehmung Kinder- und Jugendservices zur Beschlussfassung vorgelegt. Der monatliche wertgesicherte Bestandszins (exklusive USt; inklusive kaufmännischer Reserve in der Höhe von fünf Prozent sowie Finanzierungskosten für die Immobilie inklusive Grundkosten und für die Einrichtung und Ausstattung, Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Betriebskosten, gesetzliche Rücklagen sowie Pauschale für Verwaltungskosten) beträgt derzeit insgesamt 35.261 Euro (exklusive USt).
      Berichterstatterin: GRin Victoria Langbauer, BSc (ÖVP) Weitere Informationen zu GRin Victoria Langbauer, BSc (ÖVP)
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  • N. Antrag des Personalbeirates

    • N1. Novellierung der Richtlinien über besondere Hilfeleistung an Hinterbliebene von Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Linz sowie Übertragung der Zuständigkeit vom Gemeinderat auf den Stadtsenat (Hilfeleistungs-Übertragungsverordnung 2024)

      Mit Gemeinderatsbeschluss vom 16. April1998 und 23. März 2023 wurden für die Stadt Linz „Richtlinien über besondere Hilfeleistungen an Hinterbliebene von Bediensteten der Landeshauptstadt Linz“ beschlossen, da die „Richtlinien (des Landes Oberösterreich) über besondere Hilfeleistungen an Hinterbliebene von Bediensteten der oö. Gemeinden sowie der oö. Gemeindeverbände“ bislang keine Anwendung auf Statutarstädte fanden. Seit 1. Juli 2023 gelten nun die einschlägigen Richtlinien des Landes Oö. auch für die Oö. Statutarstädte. Allerdings werden von den Richtlinien des Landes nur Vertragsbedienstete und Beamt*innen erfasst. Im Sinne der Gleichbehandlung sollen daher die Linzer Richtlinien angepasst werden und künftig all jene Mitarbeiter*innen (und Lehrlinge) erfassen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinien des Landes Oö. fallen. Zugleich soll die bestehende Übertragungsverordnung, mit der der Gemeinderat seine Zuständigkeit zur Entscheidung über die Gewährung solcher Hilfeleistungen auf den Stadtsenat übertragen hat, an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
      Berichterstatterin: Vbgmin Tina Blöchl (SPÖ) Weitere Informationen zu Vbgmin Tina Blöchl (SPÖ)
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  • O. Bericht des Kontrollausschusses

    • O1. Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2023

      Das Kontrollamt der Stadt Linz hat gemäß § 39 Abs. 3 StL 1992 dem Gemeinderat innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf des Kalenderjahres einen zusammenfassenden Jahresbericht über die erfolgte Prüfungstätigkeit vorzulegen. Nach seiner Behandlung im Gemeinderat wird der Jahresbericht unter Beachtung allfällig bestehender Verschwiegenheitspflichten im Internet veröffentlicht.
      Berichterstatter: GR Mag. Georg Redlhammer (NEOS) Weitere Informationen zu GR Mag. Georg Redlhammer (NEOS)
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  • P. Anträge und Resolutionen nach § 12 StL 1992

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Sitzungen des Gemeinderates

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